Rauchmelder
Seit 31.12.2017 sind Wohn- und Hauseigentümer in Bayern verpflichtet bestehenden Wohnraum mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Nur hochwertige Rauchmelder garantieren echte Sicherheit und effektiven Brandschutz. Qualität erkennen Sie am CE-Zeichen und der Prüfnummer unter der Angabe „DIN EN 14604“. Achten Sie auf ein Kennzeichen von zertifizierten Prüfinstituten, Beispiel: „VdS“.
Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland bei Bränden. (Quelle.vkb.de).95 Prozent werden Opfer einer Rauchvergiftung, die bereits nach zwei Minuten tödlich sein kann. Nachts im Schlaf schläft auch der menschliche Geruchssinn und kann die Opfer nicht warnen. Deswegen sind Rauchwarnmelder überlebenswichtig.
Auszug aus Art. 46 Abs. 4 Satz 1 BayBO (Quelle:gesetze-bayern.de)
(4) 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.